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marland wohnbau


marlandhaus - finanzielles

zahlungsplan für alle objekte: ratenzahlung gemäß BTVG
BTVG § 10 (1) bei der zahlung nach ratenplan ist der vereinbarte preis in raten zu entrichten, die jeweils erst nach ab-schluss der in abs. 2 festgelegten bauabschnitte fällig werden.
_ (2) zu nachstehenden terminen sind höchstens fällig:
_ 1. bei baubeginn auf grund einer rechtskräftigen bau-bewilligung 30 vom hundert des entgelts, wenn dem erwerber eigentum (wohnungseigentum) zu übertragen ist, oder 20 vom hundert, wenn das baurecht einzuräumen ist;
_ 2. vom restbetrag:
_ 40 vom hundert nach fertigstellung des rohbaus und des daches
_ 25 vom hundert nach fertigstellung der rohinstallatio-nen
_ 15 vom hundert nach hertigstellung der fenster und deren verglasung
_ 17 vom hundert nach bezugsfertigstellung und
_ 3 vom hundert nach fertigstellung der gesamten anla-ge oder bei vereinbarter vorzeitiger übernahme des gebäudes oder der wohnung.
_ (3) eine vereinbarung der fälligkeit der ersten rate vor baubeginn (abs. 2 z 1) ist unter der voraussetzung zulässig, dass auf grund des hohen wertes der zu bebauenden liegenschaft die grundbücherliche sicher-stellung des erwerbers bereits eine ausreichende sicherheit bietet. ...
nebenkosten: __________________________________________
grunderwerbssteuer 3,5% des kaufpreises
eintragungsgebühr/grundbuch 1,0% des kaufpreises
vertragserrichtung, grundbuchs-durchführung und notarielle beglaubigungskosten 1,25% des kaufpreises + 20% USt
barauslagen dazu € 100,-
(betrag variabel; die angabe dient zur orientierung über die zu erwartende größenordnung)
ggf. treuhandentgelt 0,5% der treuhandsumme + 20% USt
(treuhandschaft erforderlich für darlehen, zu denen ein pfandrecht in das grundbuch eingetragen wird)
barauslagen dazu € 100,-
(betrag variabel; die angabe dient zur orientierung über die zu erwartende größenordnung)
laufende kosten: __________________________________________
betriebskosten (richtwert) € 1,20 pro m² und monat + 10% mwst
verwaltungskosten € 3,50 pro m² und jahr + 10%/20% ust
instandhaltungsrücklage € 0,30 pro m² und monat
heizkosten (richtwert) € 0,90 pro m² und monat + 20% mwst
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